Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMMOVISION Immobilienverwaltungs GesmbH


  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen der Immobilienmakler-Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16.6.1978, BGBI. Nr. 323/78. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unseres Schreibens, sie gelten im Sinne der genannten Verordnung zwischen unserer Firma und dem Empfänger dieses Schreibens als vereinbart.

  2.  
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermieten oder Zwischenverpachtung vorbehalten.

  4.  
  5. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Information der über ein Objekt Verfügungs- oder Verwaltungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet.

  6.  
  7. Ist dem Empfänger ein angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die Anbotsstellung als anerkannt.

  8.  
  9. Die Provisionspflicht entsteht mit Einigung zum Abschluss eines Vertrages über das von uns angebotene Objekt (Herstellung der Willensübereinstimmung), ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des schriftlichen Vertragsabschlusses. Sie entsteht unabhängig von einer Intervention unsererseits und bleibt auch bestehen, wenn eine solche Einigung rückgängig gemacht wird. Bei einseitigem Rücktritt haftet der Zurücktretende für die Gesamtprovision.

  10.  
  11. Der volle Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird (z.B. zu einem niedrigeren oder höheren Entgelt oder wenn das Kauf- bzw. Mietobjekt in einem größeren oder geringeren Umfang verkauf oder vermietet wird), wenn er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen wird oder wenn und soweit ein erster Vertrag in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang (innerhalb von 3 Jahren) durch einen oder mehreren Verträgen erweitert oder ergänzt wird.

  12.  
  13. Jede Weitergabe der von uns angebotenen Objekte bzw. der von uns namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Wird ein Vertrag ohne unserer Zustimmung
    a) über ein von uns angebotenes Objekt nicht mit dem Empfänger unseres Angebotes, sondern mit einem Dritten abgeschlossen, dem dieser Empfänger das angebotene Objekt weitergegeben hat,
    b) nicht mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten, sondern mit einem Dritten abgeschlossen, dem die Möglichkeit zu diesem Vertragsabschluss von diesem Interessenten bekannt gegeben wurde, so haftet der Empfänger unseres Angebotes bzw. unserer Auftragsbestätigung für die uns hierdurch entgangene Vermittlungsprovision.

  14.  
  15. Wenn ein Alleinauftrag erteilt ist, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
    a) Der Alleinauftrag muss befristet sein. Er verlängert sich jedoch stillschweigend um jeweils 1 Monat, wenn er nicht 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
    b) Alle direkten oder durch andere Makler benannten Interessenten sind an uns zu verweisen. Im Versäumungsfall haftet der Auftraggeber für die Gesamtprovision.
    c) Die Gesamt-Provisionspflicht entsteht auch, wenn der Auftraggeber den Vertragsabschluss mit einem nachgewiesenen Interessenten ohne wichtigen Grund verweigert.

  16.  
  17. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  18.  
  19. Die Aufnahme von schriftlichem oder persönlichem Geschäftsverkehr bedeutet Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen.

  20.  
  21. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.

Fassung vom: Mai 2003